Thema: digitale Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen
Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.
Uns interessiert heute, ob Sie schon bereit sind und Ihre Software die digitale Abrechnung bereits umsetzen kann.
Kann Ihre Software die pharmazeutischen Dienstleistungen bereits digital abrechnen?
Aus einer Apotheke entstanden und über mehrere Generationen gewachsen, ist Medipolis mittlerweile ein pharmazeutischer und pflegerischer Unternehmensverbund. Neben einem umfangreichen Sortiment bieten die Medipolis Apotheken auch spezielle Versorgungsangebote zur Verblisterung, zur Beratung bei Krebserkrankungen und zum Thema Medikationsanalyse an. Das Apothekenteam einer Medipolis Apotheke in Jena gab DAP ein Interview zum Thema pharmazeutische Dienstleistungen (pDL).
Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Ist der Austausch zwischen Original und Import bei Präparaten der Substitutionsausschlussliste erlaubt?
Wir haben ein Rezept vorliegen, auf dem „Marcumar 98 St. N3“ verordnet wurde.
Dieses ist nicht lieferbar und wir sind uns nun im Team uneinig, ob wir einen lieferbaren Import abgeben dürfen oder nicht. Die Importe heißen dann „Marcoumar“ und enthalten 100 St.
Welche Aussage zu Ichthraletten® ist nicht korrekt?
Ichthraletten® ist das einzige rezeptfreie Arzneimittel gegen Rosazea. Der Wirkstoff Natriumbituminosulfonat ist natürlichen Ursprungs und bewährt sich seit Jahrzehnten bei der Behandlung entzündlicher Hauterkrankungen.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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