Dürfen wir ein E-Rezept, auf dem eine Klinikpackung verordnet ist, heilen?
Wir haben ein E-Rezept abgerufen, auf dem Lixiana 60 mg Tabletten 100 St. (PZN 10714309) verordnet ist. Die Taxe sagt uns, dass es sich um eine Klinikpackung handelt. Dürfen wir das Rezept nach ärztlicher Rücksprache heilen oder benötigen wir ein neues Rezept?
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Bei der Belieferung von Rezepten mit Arzneimitteln, die zur künstlichen Befruchtung eingesetzt werden, müssen Apotheken besonders gut aufpassen, wie sie das Rezept abrechnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeitshilfe für Sie erstellt.
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