Im Juni 2023 haben wir auf ein SSB-Nordrhein-Rezept wie verordnet „CitraFleet 2 x 250 x 2“ abgegeben (2 x 500 = 1000). Jetzt kam die Retaxation auf die 1000er-Packung (PZN 11557970).
Ist dies berechtigt? Vielleicht benötigt der Arzt CitraFleet für zwei Standorte.
Auf dass aus Stolperfallen keine Retaxfallen werden!
Nachdem im vergangenen Jahr in vielen Apotheken das E-Rezept noch nicht in der Breite ankam und viele Arztpraxen die Nutzung der digitalen Form offenbar so lange wie irgend möglich vor sich herschoben, zeigt sich seit Anfang des Jahres ein gänzlich anderes Bild. Mit den neu eintreffenden E-Rezepten gibt es auch eine Fülle an neuen Fallstricken. Der folgende Beitrag gibt einen kleinen Überblick, wobei sich die Situation sicher fortlaufend ändert und die aktuellen Entwicklungen immer verfolgt werden sollten.
Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
Das Reisen mit Betäubungsmitteln kann je nach Reiseland an strenge Vorgaben geknüpft sein. Das gilt besonders bei Cannabis und daraus hergestellten Arzneimitteln, da man bei falscher Handhabe oft örtliche Gesetze bricht. Was bei der Mitnahme von Cannabis auf Reisen beachtet werden muss, schildert diese DAP Arbeitshilfe.
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