E-Rezept: bis Ende Februar keine Retax-Gefahr aufgrund fehlender Charge
Im Zusammenhang mit dem E-Rezept gehen beim DAP-Team regelmäßig Fragen hinsichtlich der anzugebenden Charge im Abgabedatensatz ein. Dass diese bei E-Rezepten – im Gegensatz zu Muster-16-Rezepten – Pflichtbestandteil bei den durch die Apotheke anzugebenden Daten ist, wird in Anlage 1 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung festgelegt.
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
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DAP sucht impfende Apotheken für engeren Meinungsaustausch und Unterstützung auf Augenhöhe
Das DeutscheApothekenPortal ist ein wichtiger Ansprechpartner für Apotheken bei Fragen rund um die Apothekenpraxis. Umgekehrt freuen wir uns auch immer, wenn wir von Apotheken Feedback erhalten – beispielsweise über unsere Umfragen.
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Mit dem Jahreswechsel hat der Anteil an E-Rezepten in Apotheken deutlich
zugenommen – und damit auch das Aufkommen an Fragen, die zu diesem
Thema in der Apotheke diskutiert werden. Zahlreiche solcher Fragen
werden auch dem DAP-Team gestellt.
Da die Fragen sicher für viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen relevant sind, haben wir die häufigsten für Sie zusammengestellt.
Mit freundlicher Unterstützung der Accord Healthcare GmbH
DAZ.ONLINE INFORMIERT
Alternativen zu ethanolhaltigen Präparaten für Kinder
Gibt’s da auch was ohne Alkohol?
Viele Eltern sind besorgt, wenn sie erfahren, dass in den Arzneimitteln für ihre Kinder Alkohol enthalten ist. Wie können diese Kunden in der Apotheke beraten werden? Und gibt es Alternativen für Eltern, die ihren Kindern aus Prinzip keine alkoholhaltigen Medikamente verabreichen möchten?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!