APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie viele Arzneimittel dürfen pro Code per E-Rezept verordnet werden?

Wir haben eine Frage zum Ausdruck eines E-Rezeptes von einer Arztpraxis. Gilt solch ein Ausdruck mit drei Medikamenten als ein Rezept mit drei Verordnungszeilen (analog zu Muster 16) oder als drei einzelne Rezepte? Wie ist dann damit umzugehen, wenn hinter zwei Codes exakt das gleiche Arzneimittel steht? Die Praxis sagt, zwei Packungen in einer Zeile (hinter einem Code) zu verordnen, sei nicht möglich.

Und wie ist das Vorgehen, wenn die Rezepte via Versichertenkarte eingelöst werden? Sind das jeweils alles einzelne E-Rezepte? Dann besteht wieder das Problem der möglichen Doppelverordnung. Oder gilt diese Doppelverordnung bei E-Rezepten gar nicht?

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