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Aus der juristischen Brille ändern die Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wenig. Streitigkeiten, bei denen man sich auf keinerlei übereinstimmende Auslegungen einigen kann, sind ein Indiz für ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Doch den Verfasser zu fragen, was er eigentlich meinte, ist nicht so einfach. Denn, dass der Gesetzesentwurf zum ALBVVG aus der Feder des BMG stammt, kann hier fehlleiten.
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