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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir ein Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste nach Arztrücksprache austauschen?
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Verordnet ist Valproat einer bestimmten Firma, die allerdings nicht lieferbar ist. Wir haben daraufhin Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gehalten und dieser hat ein anderes Präparat ausgewählt.
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Dürfen wir das Rezept in der Apotheke nun mit dem Hinweis „laut ärztlicher Rücksprache“ heilen oder brauchen wir ein neues Rezept?
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Da es sich um einen Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste handelt, sind wir diesbezüglich unsicher.
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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