APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir ein Arznei­mittel der Substitutions­aus­schluss­liste nach Arzt­rück­sprache aus­tauschen?

Verordnet ist Valproat einer bestimmten Firma, die aller­dings nicht liefer­bar ist. Wir haben daraufhin Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt gehalten und dieser hat ein anderes Präparat ausge­wählt.

Dürfen wir das Rezept in der Apotheke nun mit dem Hinweis „laut ärztlicher Rück­sprache“ heilen oder brauchen wir ein neues Rezept?

Da es sich um einen Wirk­stoff der Substitutions­aus­schluss­liste handelt, sind wir dies­be­züglich un­sicher.

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