DAP MERKBLATT

ALBVVG

Das Arznei­mittel-Liefer­eng­pass­be­kämpfungs- und Versorgungs­verbesserungs­gesetz (ALBVVG) regelt nicht nur die „neuen“ Abgabe­stimmungen im Fall von Nicht­liefer­bar­keit von Arznei­mitteln, sondern bringt auch Änderungen in anderen Gesetzen mit sich – z. B. die An­passung der Zu­zahlung bei Teil­mengen­ab­gabe oder auch den Aus­schluss von Retaxierungen. Das folgende Merk­blatt gibt einen Über­blick darüber, was sich alles durch das ALBVVG ändert und zu welchen Zeit­punkten die Änderungen in Kraft treten.

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