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AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall: Entlassrezept ohne Balken „Entlassmanagement“

Bei Entlass­rezepten müssen Apotheken die verkürzte Einlöse­frist von 3 Werktagen inklusive Aus­stel­lungs­tag berück­sichtigen. Wird diese über­schritten, führt dies in der Regel zu einer Retaxation, und hier gilt auch nicht der Retax­aus­schluss gemäß SGB V bei einer Frist­über­schreitung von bis zu 3 Tagen.

Doch in der Vergangen­heit gelangten immer wieder Rezepte in die Apotheke, die nicht alle Merkmale eines Entlass­rezeptes trugen, wie auch im folgenden Fall.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com