|
Mit dem Pflegebonusgesetz wurde Ende Juni 2022 die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken in die Regelversorgung überführt. Apotheken dürfen demnach gemäß § 20c des Infektionsschutzgesetzes Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Grippeschutzimpfungen anbieten. 1 ½ Jahre danach ist es Zeit für ein Resümee.
|