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Bei E-Rezepten, die rund um den Monatswechsel beliefert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, welches Datum für Rabattvertragsbestimmung und Preisberechnung relevant ist. Vor einer Weile wurde eine Retax bekannt, bei der die Nichtbeachtung eines Rabattvertrags moniert wurde. Hier war die Krankenkasse jedoch im Unrecht, denn der Rahmenvertrag gibt eindeutig vor, wie in der Apotheke vorzugehen ist, und die Umsetzung der Apotheke war korrekt.
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