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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Floradix für ein Kind zulasten der GKV verordnet werden?

Wir haben folgendes Rezept für ein Kind erhalten: „1 x FLORADIX EISEN für Kinder 250 ml PZN 05517423“.
Bei Eingabe der PZN in die EDV erscheint die Warnung, dass der Artikel nicht von der gesetz­­lichen Kranken­­kasse über­­nommen wird. Daher haben wir den Betrag von den Eltern privat zahlen lassen. Allerdings bestanden die Eltern darauf, dass sie genau diesen Saft ansonsten in anderen Apotheken auch schon auf ein Rezept erhalten hätten, ohne dafür zahlen zu müssen.

Was ist denn nun richtig?

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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com