APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist der Preis­anker bei Rabatt­ver­trägen zu beachten?

Uns liegt eine Ver­ordnung über „Nintedanib 150 ratiopharm 60 St. PZN 19466184“ zulasten der BARMER vor. Für das Arznei­mittel gibt es neben dem ver­ordneten Arznei­mittel noch weitere Rabatt­partner.
Darf ich hier unter den Rabatt­partnern frei wählen und auch den teuersten Rabatt­partner abgeben oder muss ich trotzdem einen Preis­anker berück­sichtigen?

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