Pharmazeutische Bedenken sind gemäß Rahmenvertrag in Einzelfällen eine Möglichkeit für die Apotheke, von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abzuweichen.
Für kritische Indikationen/Wirkstoffe/Patientengruppen ist ein Austausch in der Apotheke sorgfältig zu überprüfen – dies kann auch für die Abgabe von Biologika relevant sein.