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Seit April gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für patentfreie biotechnologisch hergestellte biologische Fertigarzneimittel eine Substitutionspflicht in der Apotheke. Unter welchen Voraussetzungen ein Biologikum gegen ein anderes ausgetauscht werden darf, regelt § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Wie ist der aktuelle Stand?
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