AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 94

Biologika­substitution

Status quo

Seit April gilt unter bestimmten Voraus­setzungen auch für patent­freie bio­techno­logisch herge­stellte bio­logische Fertig­arznei­mittel eine Substi­tutions­pflicht in der Apotheke. Unter welchen Voraus­setzungen ein Bio­logi­kum gegen ein anderes ausge­tauscht werden darf, regelt § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL). Wie ist der aktuelle Stand?

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 94 (PDF)