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Wir haben eine Verordnung über „Cardiodoron DIL N1 50 ml PZN 01441539“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vorliegen. Wir sind uns unsicher, ob wir das Arzneimittel noch zulasten der GKV abgeben dürfen. Spielt die Verschreibungspflicht des Arzneimittels hier eine Rolle?
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