APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

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Dürfen wir Cardiodoron Dilution zulasten der GKV abgeben?

Wir haben eine Verordnung über „Cardiodoron DIL N1 50 ml PZN 01441539“ zulasten der AOK Rhein­land-Pfalz/Saar­land vorliegen. Wir sind uns unsicher, ob wir das Arznei­mittel noch zulasten der GKV abgeben dürfen. Spielt die Ver­schrei­bungs­pflicht des Arznei­mittels hier eine Rolle?

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