Neues FAQ

FAQ: homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatz­stabilisierungs­gesetzes (GKV-BStabG) am 30. Juli 2026 hat sich die Rechtslage für homöo­pathische und anthropo­sophische Arzneimittel grundlegend geändert.

Seitdem sind homöopathische und anthropo­sophische Arzneimittel nach § 31 SGB V grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Kranken­versicherung ausgeschlossen. Die häufigsten Fragen zum Erstattungs­ausschluss werden im FAQ beantwortet.

© DAP Networks GmbH

Zum FAQ