FAQ: homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30. Juli 2026 hat sich die Rechtslage für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundlegend geändert.
Seitdem sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach § 31 SGB V grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Die häufigsten Fragen zum Erstattungsausschluss werden im FAQ beantwortet.