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Cannabisverordnung: KBV und GKV-Spitzenverband präzisieren neue Regelungen

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV abgerechnet werden. Außerdem muss vor Therapiebeginn mit Cannabisextrakten oder -rezepturen ein 6-monatiger Versuch mit einem Fertigarzneimittel vorausgegangen sein. Dies führte zu offenen Fragen, wie die neuen Regelungen genau umgesetzt werden sollten.

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