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Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beraten und an mehreren Stellen angepasst. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung werden insbesondere die Vorschriften zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln sowie die Anforderungen an die Identitätsprüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen umfassend neu geregelt. Welche Änderungen sonst noch auf die Apotheken zukommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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