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Wichtige Neuerungen in der Rezeptur

Am 10. Juli 2026 hat der Bundes­rat die vom Bundes­gesund­heits­ministerium (BMG) vorge­legte Ver­ordnung zur Änderung der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) beraten und an mehreren Stellen angepasst. Mit dem Inkraft­treten der über­arbeiteten Ver­ordnung werden insbe­sondere die Vor­schriften zur Herstel­lung von Rezeptur­arznei­mitteln sowie die Anforderungen an die Identitäts­prüfung von Arznei­mitteln und Aus­gangs­stoffen um­fas­send neu geregelt. Welche Änderungen sonst noch auf die Apotheken zu­kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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