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Homöopathika: keine Abgabe mehr zulasten der GKV

Mit der Verkündung des GKV-Bei­trags­satz­stabilisierungs­gesetzes (GKV-BStabG) am 29. Juli 2026 und seinem Inkraft­treten am 30. Juli 2026 hat sich die Rechts­lage für homöo­pathische und anthroposophische Arznei­mittel grund­legend geändert.

Bild: KI-generiert

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