APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

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Hochpreiser-Rezept am Freitag

Uns liegt am Freitag­nach­mittag die klassische Hoch­preiser-Verordnung einer Hoch­schul­ambulanz vor. Das Rezept ist zulasten einer Ersatz­kasse ausge­stellt.
Es sind zwei Wirk­stoff­ver­ordnungen ohne Dar­reichungs­form und ohne PZN, aller­dings kommen nur jeweils ein Original und die bezug­nehmenden Importe in Frage. Das Ausstellungs­datum ist mit vier­stelliger Jahres­zahl ange­geben.

Können wir die beiden Ver­ordnungen so retax­sicher ab­rechnen? Handelt es sich gar um eine Rezept­fälschung?

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