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Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und die dazugehörigen Zugangsdaten zur Einlösung direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schafft dafür eine Ausnahme vom bisherigen Zuweisungsverbot – und entlastet Praxen, die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner versorgen.
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