Aktueller Retaxfall

Retax einer Verband­mittel-Verordnung

Während bei Ver­ordnungen über Arznei­mittel zu­lasten der GKV sehr genau vorge­geben ist, welche Abgabe­rang­folge Apo­theken zu beachten haben, gilt für Ver­ordnungen über Medizin­produkte, zu denen auch Ver­band­mittel gehören, das all­ge­meine Wirt­schaft­lich­keits­gebot nach § 12 Abs. 1 SGB V.

Es gibt jedoch keine (rahmen-)vertrag­liche Ver­pflich­tung, vor­rangig preis­günstige Importe abzu­geben – das Ein­spar­ziel des Rahmen­ver­trags gilt nur für Arznei­mittel­ver­ordnungen.

Nun berichtete eine Apo­theke über eine Retaxation in diesem Bereich.

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