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Austausch von Biologika

Enbrel®: Vorgehen bei der Abgabe in der Apotheke

Mit Inkraft­treten der Neu­regelung gemäß § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie des G-BA zum 1. April 2026 ist die automa­tische Substi­tution von Bio­logika in der Apo­theke möglich.

Dabei kann – unter Beach­tung der gesetz­lichen Vor­gaben – ein Aus­tausch in beide Richtungen zwischen Referenz­bio­logikum und Bio­similar sowie zwischen Bio­similars erfolgen, sofern diese bezug­nehmend auf das­selbe Referenz­biologikum zuge­lassen sind.

© PFIZER PHARMA GmbH

Rabattierte Arznei­mittel sind dabei bevor­zugt abzu­geben.

Zur Abgabehilfe (PDF)

» Pflichttext (PDF)