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Wir haben eine Frage bezüglich der Verordnungshöchstmenge von Cannabisblüten. Wir finden teilweise noch die Angabe, dass maximal 100 g pro Monat abgegeben werden dürfen. Da Cannabisprodukte aber nicht mehr dem BtMG und der BtMVV unterliegen, dürfte die verordnungsfähige Höchstmenge doch nicht mehr aktuell sein.
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