APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Wirkstoff­verordnung bei Biologika erlaubt?

Uns liegt ein Rezept aus einer Klinik vor. Verordnet wurde „Adalimumab FS 40 mg 6 St. (N3)“ zulasten der AOK Bayern. Es ist wohl Hulio 40 mg/0,8 ml 6 FER PZN 14338642 gemeint – die Patien­tin bekommt diese Spritzen schon seit längerer Zeit.

Ist es nicht bei Biolo­gika weiter­hin so, dass Arznei­mittel namentlich ver­ordnet werden müssen? Nur so kann man doch erkennen, wovon man für einen mög­lichen Aus­tausch aus­gehen müsste. Die Klinik beruft sich darauf, dass sie dort schon immer nur den Wirk­stoff ver­ordnet haben.

Müssten wir für eine exakte Ver­ordnung ein neues Rezept an­for­dern oder reicht eine ärzt­liche Rück­sprache aus? Wir würden natür­lich gerne Hulio ab­geben, das die Patien­tin bereits vorher hatte und das gleich­zeitig Rabatt­arznei­mittel der vor­liegenden Kranken­kasse ist.

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