DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Festzuschlag für Rezepturen bleibt bei 8,35 Euro

Die Erhöhung des Apotheken­fixums kommt – aller­dings gestaffelt und nur für ver­schrei­bungs­pflichtige Fertig­arznei­mittel. Für Rezepturen ist diese Erhöhung offen­bar nicht vorge­sehen. Der Festzuschlag für Rezep­tur­­arznei­­mittel ist in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Arznei­mittel­preis­ver­ordnung ge­re­gelt. Diese Vor­schrift bleibt in der geplanten Änderungs­ver­ordnung un­an­­ge­­tastet. Damit bleibt es bei Rezepturen weiter­hin bei einem Fix­ent­gelt von 8,35 Euro für Ab­gabe und Beratung.

Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: Kzenon – stock.adobe.com