Seit dem 1. April müssen Apotheken bei Verordnungen von biotechnologisch hergestellten Fertigarzneimitteln zur direkten Abgabe an Patientinnen und Patienten prüfen, ob es preisgünstige Alternativen gibt.
Wie sieht die Vorgehensweise in der Praxis aus und welche Fallstricke gibt es?