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Die aktuelle Situation rund um Fampridin-haltige Arzneimittel zeigt einmal mehr, dass die im Rahmenvertrag festgehaltenen Vorgaben im Hinblick auf die Abrechnung von Mehrkosten weiterhin in vielen Fällen an der Praxis vorbeigehen. Mehrkosten werden nur in definierten Fällen von der GKV übernommen – doch im Zuge von Lieferschwierigkeiten bzw. im aktuellen Fall der Rücknahme aller Fampridin-Generika aufgrund des Patentstreits ist dies offensichtlich nicht ausreichend.
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