Ab dem 1. Juli 2026 könnten Apotheken bundesweit die assistierte Telemedizin anbieten. Grundlage ist ein jetzt ergangener Schiedsspruch, der die bislang offene Vergütungsfrage geklärt hat.
Darauf weist die ABDA in einer aktuellen Presseinformation hin. Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung.