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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir ein Rezept mit dem Hinweis Duplikat beliefern?
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Wir haben ein Rezept über „3 x Vyndaqel 61 mg 30 Kps PZN 15505183“ aus einer Klinik erhalten, zusätzlich wurde der Vermerk „Duplikat“ angegeben.
Das Originalrezept ist nach Information des Patienten wohl seit 3 Wochen auf dem Postweg, nun hat der Patient allerdings keine Kapsel mehr und das Rezept wurde daher neu ausgestellt.
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Da es sich um ein äußerst hochpreisiges Rezept handelt, würden wir gerne wissen, ob wir das Rezept beliefern dürfen und welche Rechtsgrundlage dafür besteht.
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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