Weitere Krankenkassen treten Ergänzungsvertrag des DAV und der BARMER zur Grippeimpfung bei
Im November sind weitere Krankenkassen dem Ergänzungsvertrag zur Grippeschutzimpfung ab 18 Jahren in Apotheken zwischen DAV und BARMER beigetreten.
Volljährige Versicherte der Siemens BKK, WMF BKK, BKK VBU sowie der R+V BKK können sich kostenlos in der Apotheke impfen lassen.
Wichtig für die Apotheken: Bei der Satzungsleistung wird die Impfleistung über die Sonder-PZN 17717363 abgerechnet. Die Impfnebenleistung und der verwendete Grippeimpfstoff werden über die gleichen Sonder-PZN wie für die Regelleistung abgerechnet.