AKTUELLES
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Vier Wirkstoffe zur Behandlung von Post-COVID bald im Off-Label-Use verordnungsfähig
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Nach dem 2024 veröffentlichten Therapiekompass zur symptomatischen Behandlung von Long COVID bzw. Post-COVID hat eine Expertengruppe nun den Off-Label-Use (OLU) von vier Wirkstoffen empfohlen, die einen medizinischen Nutzen in dieser Indikation haben. Bislang gibt es keine speziell für diese Indikation zugelassenen Arzneimittel.
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Bei den Wirkstoffen (zugelassene Indikation) und den Anwendungsgebieten handelt es sich um folgende:
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- Ivabradin (Angina pectoris und chronische Herzinsuffizienz) zur Behandlung von PoTS (Posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom)
- Metformin (Typ-2-Diabetes) zur Prophylaxe von Long COVID bzw. Post-COVID
- Agomelatin (schwere Depression) zur Behandlung von Fatigue (auch bei postinfektiösem ME/CFS)
- Vortioxetin (schwere Depression) zur Behandlung kognitiver Einschränkungen und/oder depressiver Symptome
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit und somit auch die Erstattungsfähigkeit der vier Wirkstoffe durch eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage VI AM-RL) geschaffen. Die Beschlüsse werden nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
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