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Gibt es nach wie vor die Zuzahlungsregel, dass bei einem Lieferengpass einer großen Packung und daraus folgender Abgabe mehrerer kleiner Packungen die Zuzahlung nach der verordneten Packung berechnet wird? Wenn z. B. zweimal 50 Tabletten anstelle von 100 Tabletten abgegeben werden, werden ggf. 5 € Zuzahlung einbehalten (für die 100er-Packung) und nicht 2 x 5 € (für 2 x 50 Tbl.) – richtig? In unserem Team entstand die Diskussion, dass dies nur ginge, wenn es sich beim Ursprungsartikel um einen Rabattartikel handelte.
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