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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir im dringenden Fall stückeln?
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Ein Patient hat ein E-Rezept über Mono Embolex 20 Stück, die er laut eigener Aussage heute noch benötigt. Die 20er-Packung ist nicht vorrätig und heute auch nicht mehr zu besorgen.
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Dürfen wir 2 x 10 St. abgeben und abrechnen? Die Rezeptgebühr würden wir anteilig pro Packung berechnen.
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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