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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: neue Fassung des Rahmenvertrags – Änderungen aufgrund des Biologika-Austauschs
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Ab dem 1. April 2026 sind Apotheken gemäß dem neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verpflichtet, verordnete Biologika durch preisgünstigere austauschbare Biosimilars zu ersetzen. Im Zuge dessen war auch eine Anpassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V notwendig.
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Dieser liegt jetzt in der Fassung vom 1. April 2026 vor, in der der Austausch von Biologika in Apotheken verbindlich geregelt wird: Biologika und Biosimilars werden hierbei mit Generika gleichgestellt, was bedeutet, dass vorrangig Rabattverträge bedient oder die vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden müssen.
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Sind Ihnen die Änderungen der neuen Fassung des Rahmenvertrags bereits bekannt?
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» Hier können Sie die neue Fassung des Rahmenvertrags lesen (PDF)
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: KI-generiert
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