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Retax aufgrund einer Preisankerüberschreitung

Bei den meisten Rezepten, die Apotheken zulasten einer GKV beliefern, sind Rabattverträge zu berücksichtigen. Besteht die Auswahl unter mehreren Rabattarzneimitteln, kann die Apotheke frei unter diesen wählen – unabhängig vom in der Taxe dargestellten Preis. Hintergrund ist, dass Rabattarzneimittel immer als wirtschaftliche Abgabeoption gelten und die rabattierten Preise in der EDV nicht erkennbar sind. Ein sinnvoller Preisvergleich wäre der Apotheke hier demnach gar nicht möglich.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com