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Retaxfall: Impfstoffe im Sprechstundenbedarf

Die Abrechnung von Sprech­stunden­bedarf ist in vielen Apotheken Alltag, und dabei sind im Gegen­satz zur Belieferung normaler Rezepte besondere Regelungen zu beachten. Vor allem gilt das allgemeine Wirtschaftlich­keits­gebot, der Rahmen­vertrag ist hier nicht maß­geblich. Zu berücksichtigen sind jedoch die Vor­gaben in den jeweils geltenden Arznei­liefer­verträgen.

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