|
Mit der europäischen Verordnung zum Health Technology Assessment (EU-HTA) wird die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten auf EU-Ebene neu organisiert. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, Doppelarbeit in den Mitgliedstaaten zu vermeiden und eine einheitlichere wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung innovativer Therapien zu schaffen. Auch wenn Apotheken nicht unmittelbar an den HTA-Verfahren beteiligt sind, werden deren Ergebnisse mittel- und langfristig Einfluss auf den Apothekenalltag haben.
|