AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 91

EU-HTA-Nutzenbewertung

Was auf Apotheken zukommt

Mit der euro­päischen Ver­ordnung zum Health Techno­logy Assess­ment (EU-HTA) wird die Nutzen­be­wertung von Arznei­mitteln und bestimmten Medizin­produkten auf EU-Ebene neu organisiert. Ziel dieser Neu­aus­richtung ist es, Doppel­arbeit in den Mitglied­staaten zu ver­meiden und eine einheit­lichere wissen­schaft­liche Grund­lage für die Be­wertung inno­vativer Thera­pien zu schaffen. Auch wenn Apo­theken nicht un­mittel­bar an den HTA-Verfahren beteiligt sind, werden deren Ergebnisse mittel- und lang­fristig Ein­fluss auf den Apotheken­alltag haben.

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