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G-BA-Beschluss zum Biologika-Austausch im Bundes­anzeiger veröffentlicht

Am Freitag, den 27. Februar 2026 wurde der Beschluss des Gemein­samen Bundes­aus­schusses über eine Änderung der Arznei­mittel-Richt­linie „§ 40c (neu) – Aus­tausch von bio­technologische herge­stellten bio­logischen Fertig­arznei­mitteln durch Apo­theken“ im Bundes­anzeiger veröffentlicht.

Die Änderung der Arznei­mittel-Richt­linie tritt am 1. April 2026 in Kraft. Abzu­warten ist, ob und wann der Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in Bezug auf den Biologika-Aus­tausch ange­passt wird.

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Die Verhandlungen zur Anpassung des Rahmen­vertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen DAV und GKV-Spitzen­verband zur Umsetzung des Biologika-Aus­tauschs in der Apotheke gemäß den Vor­gaben des § 40c Arznei­mittel-Richt­linie verlaufen laut Aussage des GKV-Spitzen­verbands sehr konstruktiv. Der GKV-Spitzen­verband ist zuver­sichtlich, dass die ent­sprechenden Regelungen zum Inkraft­treten des G‑BA-Beschlusses am 1. April 2026 veröffentlicht und pünktlich umge­setzt werden können.

Wir werden Sie über neue Ent­wicklungen recht­zeitig über unsere Medien informieren.

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Quelle: https://www.g-ba.de/service/fachnews/234/, » Hier aufrufen