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Betäubungsmittel (BtM) sind in den Apotheken seit jeher Anlass für besonders ausgiebige Rezeptkontrollen. Sind alle Formalien erfüllt? Liegen alle notwendigen Teile des Rezepts vor? Wurde die Vorlagefrist eingehalten? Doch nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern auch die verordneten Arzneimittel müssen zwangsläufig strenger beäugt werden. Darf von der verordneten Menge abgewichen werden? Dürfen verordnete Mengen gestückelt werden? Wie sieht es mit der Freisetzung des Wirkstoffs aus? Diese Fragen stellt sich das Apothekenpersonal potenziell bei jeder BtM-Verordnung. Besonders sorgfältig sollte auch bei ADHS-Verordnungen hingesehen werden. Hier geht es nämlich – trotz steigender Diagnosezahlen bei Erwachsenen – sehr häufig um Rezepte für Kinder.
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