AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 91

Aufmerksam bleiben!

Stolperfalle ADHS-Rezept

Betäubungs­mittel (BtM) sind in den Apotheken seit jeher Anlass für besonders aus­giebige Rezept­kontrollen. Sind alle Formalien erfüllt? Liegen alle not­wendigen Teile des Rezepts vor? Wurde die Vorlage­frist einge­halten? Doch nicht nur die recht­lichen Vor­gaben, sondern auch die ver­ordneten Arznei­mittel müssen zwangs­läufig strenger beäugt werden. Darf von der ver­ordneten Menge abge­wichen werden? Dürfen verordnete Mengen gestückelt werden? Wie sieht es mit der Frei­setzung des Wirk­stoffs aus? Diese Fragen stellt sich das Apotheken­personal potenziell bei jeder BtM-Verordnung. Besonders sorg­fältig sollte auch bei ADHS-Ver­ordnungen hin­gesehen werden. Hier geht es nämlich – trotz steigender Diagnose­zahlen bei Erwachsenen – sehr häufig um Rezepte für Kinder.

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