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Retaxationen aufgrund fehlender Charge

Bei der Belieferung von E-Rezepten über verifizierungs­pflichtige Arznei­mittel sind Apotheken verpflichtet, die Chargen­angabe im Abgabe­daten­satz zu dokumentieren. Hintergrund ist die in § 32 Rahmen­vertrag näher ausge­staltete Mitwirkungs­pflicht von Apotheken bei Arznei­mittel­rück­rufen (gesetzliche Grund­lage ist § 131a SGB V). Dass die Angabe der Charge Pflicht ist, ist wiederum in Anlage 9 des Rahmen­vertrags definiert.

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