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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Können wir OTC-Arzneimittel für Kinder auch ohne Kreuz beim Zuzahlungsstatus zulasten der GKV abgeben?
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Wir sind uns bei Abrechnung von OTC-Arzneimitteln zulasten der GKV für Jugendliche im Alter von 12–17 Jahren regelmäßig unsicher, wenn die verordnenden Ärzte kein Kreuz zum Zuzahlungsstatus setzen.
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Dass wir nicht in der Prüfpflicht auf eine möglicherweise vorliegende Entwicklungsstörung sind, ist uns klar. Aber hat dies einen Einfluss darauf, ob die OTC-Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen werden?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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