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Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen (neuer § 40c der Arzneimittel-Richtlinie). Demnach müssen zukünftig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika), analog zu den Generika, in Apotheken ausgetauscht werden, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind. Dieser Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Er tritt nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.1
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