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Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 10. September 2025 (Az. 12 O 212/22) erneut die arzneimittelrechtliche Abgrenzung zwischen industriell hergestellten Dronabinol-Lösungen und echten Apothekenrezepturen klar definiert. Die Entscheidung betrifft die „Dronabinol-Lösung CAN 25 mg/ml (für NRF 22.8.)“ der Cantourage GmbH, deren Vertrieb ohne Zulassung als unzulässig eingestuft wurde. Das Gericht knüpft damit unmittelbar an die im Vorjahr erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im sogenannten Caelo-Urteil an und bestätigt die dort entwickelten Grundsätze zur Einstufung von Dronabinol-Zubereitungen.
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