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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Was dürfen wir bei gleicher Packungsgröße und unterschiedlichem Packungsinhalt abgeben?
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Wir haben eine Verordnung über „Remisma 100 mg PIK 2 St. N1 PZN 10826327“ zulasten der AOK Niedersachsen vorliegen. Unser Softwareanbieter zeigt als Abgabemöglichkeit auch die Packung mit 4 Stück N1 an. Wir haben von einigen Apotheken gehört, dass es bei diesem Austausch zu Retaxationen kam.
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Daher die Frage: Wann dürfen wir einen Austausch von N1-Packungen mit unterschiedlichen Packungsinhalten vornehmen und wann nicht?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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