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Retaxfalle Nachfolgeartikel
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Gehen Arzneimittel außer Handel und sind in der EDV als „AV“ gemeldet, so stellen sich in der Apotheke regelmäßig folgende Fragen:
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- Darf ein AV-Arzneimittel weiterhin abgegeben werden?
- Ist es bei der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags noch relevant?
- Wie ist mit Nachfolgeartikeln umzugehen, die mit dem AV-Arzneimittel verknüpft sind?
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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