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Im vergangenen Jahr lief Anfang Dezember eine erneute Übergangsfrist bezüglich der Klassifizierung der Verbandmittel ab. Wie im Jahr davor gab es die gleiche Unsicherheit, ob weiterhin alle Verbandmittel zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen oder ob die Einteilung in die drei neuen vorgesehenen Gruppen „scharfgestellt“ wird und die damit verbundenen Konsequenzen umgesetzt werden müssen.
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