Mit der anstehenden Apothekenreform plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch eine Neuregelung der Rezepturabrechnung und orientiert sich dabei an der Auslegung der Krankenkassen. Dass das Bundessozialgericht (BSG) im aktuellen Rezepturstreit jedoch zugunsten der Apotheken entschieden hat, setzt das BMG nun unter Druck.