DAP ARBEITSHILFE

Tabakentwöhnung

Seit August 2025 besteht für Versicherte mit schwerer Tabak­ab­hängig­keit ein An­spruch auf eine ein­malige Ver­sorgung mit apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöh­nungs­programms. Unter bestimmten Voraus­setzungen können Arznei­mittel zur Tabak­ent­wöhnung zulasten der GKV verordnet werden.

Welche Grund­lagen müssen Apotheken bekannt sein?

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